Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 29.10.2024 verkündet und gilt größtenteils ab dem 01.01.2025.
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt
Die Identifikationsnummer für natürliche Personen, die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleiben
Grundsteuerreform greift im nächsten Jahr, Gemeinden müssen Hebesätze bis 30.6.2025 festlegen
Attraktive Förderkredite der KfW für junge Familien
Förderung der Automobilindustrie im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an